abweisen

abweisen

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ab|wei|sen ['apvai̮zn̩], wies ab, abgewiesen <tr.; hat:
a) nicht zu sich lassen, nicht vorlassen; zurückweisen:
einen Bettler abweisen.
Syn.: abblitzen lassen (ugs.), abfahren lassen, abfertigen (ugs.), abwehren, abwimmeln (ugs.), fernhalten.
b) ablehnen:
jmds. Angebot, einen Antrag abweisen.

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ạb||wei|sen 〈V. tr. 277ablehnen, zurückweisen ● ein Anerbieten \abweisen; einen Angriff \abweisen zurückschlagen; eine Klage \abweisen; einen Liebhaber \abweisen; einen Wechsel \abweisen nicht akzeptieren ● sich nicht \abweisen lassen ● jmdn. barsch, höflich, kurz, schroff \abweisen

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ạb|wei|sen <st. V.; hat:
a) nicht zu sich lassen, nicht vorlassen; von sich weisen, zurückweisen:
einen Bettler, die Besucher, Neugierigen a.;
jmdn. abweisend behandeln;
b) ablehnen:
jmds. Angebot, einen Antrag, eine Klage a.;
c) zurückschlagen, abwehren:
die Angreifer, einen Angriff a.

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ạb|wei|sen <st. V.; hat: a) nicht zu sich lassen, nicht vorlassen; von sich weisen, zurückweisen: einen Bettler, die Besucher, Neugierige a.; jmdn. abweisend behandeln; b) ablehnen: jmds. Angebot, einen Antrag, eine Klage a.; c) zurückschlagen, abwehren: die Angreifer, einen Angriff a.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • abweisen — a) ablehnen, abwehren, ausschlagen, eine Abfuhr erteilen, einen Korb geben, fortschicken, nicht vorlassen, nicht zu sich lassen, von sich weisen, wegschicken, zurückweisen; (ugs.): abblitzen lassen, abfertigen, abwimmeln, auflaufen lassen, die… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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